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   OVG Niedersachsen, 28.02.1994 - 6 L 3215/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2725
OVG Niedersachsen, 28.02.1994 - 6 L 3215/91 (https://dejure.org/1994,2725)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.02.1994 - 6 L 3215/91 (https://dejure.org/1994,2725)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Februar 1994 - 6 L 3215/91 (https://dejure.org/1994,2725)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2, 3
    Offener Weideschuppen für drei Pferde eines Nichtlandwirts im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB; § 35 Abs. 2 BauGB; § 35 Abs. 3 BauGB
    Weideschuppen ; Reitpferde; Nichtlandwirt; Zweckbestimmung; Außenbereich; Zersiedlungsgefahr; Tierschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Weideschuppen ; Reitpferde; Nichtlandwirt; Zweckbestimmung; Außenbereich; Zersiedlungsgefahr; Tierschutz

Besprechungen u.ä.

  • wildundhund.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Schutz der freien Landschaft: Unzulässiger Pferdeunterstand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 492
  • BauR 1994, 335
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.06.1976 - IV C 42.74

    Siedlungsbegriff des § 35 ABs. 3 BBauG; Privilegierung wegen der nachteiligen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.1994 - 6 L 3215/91
    Eine dem Außenbereich nicht wesensgemäße Bebauung kann daher auch aus Gebäuden bestehen, die zwar nicht der Unterkunft von Menschen dienen, aber von ihnen - beispielsweise zu Zwecken der Arbeit - betreten werden können (vgl. BVerwG, Urteil v. 9.6.1976 - 4 C 42.74 -, BauR 1976, 344 = DVBl. 1977, 198 = BRS 30 Nr. 57).
  • BVerwG, 29.08.1989 - 4 B 61.89

    Priviligierung - Unterstand - Weidehaltung - Weidewirtschaft - Interessen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.1994 - 6 L 3215/91
    Das gilt nicht nur für Wochenendhäuser, Skihütten, Boots- und Badehäuser, sondern auch für offene Weideunterstände für zwei oder drei privat gehaltene Reitpferde (BVerwG, Beschluß v. 29.8.1989 - 4 B 61.89 -, ZfBR 1989, 268 = RdL 1989, 288 = DÖV 1989, 1095 = NVwZ-RR 1990, 63 = NuR 1990, 317 = BRS 49 Nr. 97; OVG Lüneburg, Urteil v. 23.3.1984 - 1 A 167/82 = BRS 42 Nr. 86).
  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 B 188.84

    Begriff und Verfestigung einer Splittersiedlung durch Errichtung von Öltanks

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.1994 - 6 L 3215/91
    Auch das Errichten von nicht zum Aufenthalt von Menschen bestimmten baulichen Anlagen wie Öltanks, die eine Ausweitung einer baulichen Nutzung in den Außenbereich ermöglichen, ist geeignet, zu einer unerwünschten Zersiedlung des Außenbereichs beizutragen (vgl. BVerwG, Beschluß v. 7.9.1984 - 4 B 188.84 -, Buchholz, 406.11 § 35 BBauG Nr. 215).
  • OVG Niedersachsen, 23.09.1991 - 6 L 46/90

    Vergrößerung; Erweiterung; Grundstück; Teilfläche; Fläche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.1994 - 6 L 3215/91
    Selbst ein vorhandener Wohnhausgarten in einem gradlinig begrenzten Wohngebiet darf nicht in den Außenbereich ausgedehnt werden, weil dies eine negative Vorbildwirkung für die Nachbarn haben könnte (vgl. Urteil des Senats v. 23.9.1991 - 6 L 46/90 -, RdL 1992, 33 = NdsRpfl 1992, 56 = BRS 52 Nr. 91).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.03.1984 - 1 A 167/82
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.1994 - 6 L 3215/91
    Das gilt nicht nur für Wochenendhäuser, Skihütten, Boots- und Badehäuser, sondern auch für offene Weideunterstände für zwei oder drei privat gehaltene Reitpferde (BVerwG, Beschluß v. 29.8.1989 - 4 B 61.89 -, ZfBR 1989, 268 = RdL 1989, 288 = DÖV 1989, 1095 = NVwZ-RR 1990, 63 = NuR 1990, 317 = BRS 49 Nr. 97; OVG Lüneburg, Urteil v. 23.3.1984 - 1 A 167/82 = BRS 42 Nr. 86).
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2009 - 1 LA 348/07

    Rechtfertigung der Genehmigung eines nicht privilegierten Viehunterstandes im

    Der Antragsgegner tritt dem unter Hinweis auf das Urteil des 6. Senats dieses Gerichts vom 28. Februar 1994 (- 6 L 3215/91 -) entgegen.

    Die Zulassung eines nicht privilegierten Vorhabens aus Gründen des Tierschutzes kommt nicht in Betracht, wie der 6. Senat dieses Gerichts bereits mit Urteil vom 28 Februar 1994 (- 6 L 3215/91 -, BauR 1994, 335) dargelegt hat.

  • VGH Hessen, 12.11.2007 - 4 N 3204/05

    Immissionskonflikt aufgrund der Nähe eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Dienen sie - wie vorliegend - im Wesentlichen der individuellen Freizeitgestaltung, sind sie nicht erforderlich im Sinne dieser Privilegierungsvorschrift (BVerwG, Beschluss vom 29.08.1989 - BVerwG 4 B 61.89 - BRS 49 Nr. 97; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28.02.1994 - 6 L 3215/91 - BRS 56 Nr. 75).

    In einem offenen Unterstand können Pferde von Menschen aufgesucht und versorgt werden, weshalb auch Pferdeunterstände die Einleitung eines Vorgangs der Zersiedelung des Außenbereichs befürchten lassen (vgl. auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28.02.1994, a. a. O.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31.08.1994 - 1 L 151/92 - zitiert nach Juris).

  • VG Neustadt, 01.12.2014 - 3 K 272/14

    Bauvorbescheid über die Zulässigkeit eines nach allen Seiten teilweise

    Das gilt nicht nur für Wochenendhäuser, Skihütten, Boots- und Badehäuser, sondern auch für offene Weideunterstände für einige privat gehaltene Reitpferde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 1989 - 4 B 61/89 -, NVwZ-RR 1990, 63; OVG Niedersachsen, Urteil vom 28. Februar 1994 - 6 L 3215/91 -, BRS 56 Nr. 75).
  • VG Minden, 06.12.2011 - 1 K 262/11

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Ordnungsverfügung zur

    vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28.02.1994 - 6 L 3215/91 -, bei juris (Rn. 25) und Beschluss vom 22.08.2011 - 1 LA 4/11 - bei juris (Rn. 16).

    Ob öffentliche Belange durch den Weideunterstand auch insoweit beeinträchtigt werden, als dessen Errichtung den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB) oder eine unerwünschte Zersiedelung des Außenbereichs befürchten lässt (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB), vgl. hierzu: Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28.02.1994 - 6 L 3215/91 -, bei juris (Rn. 26), Ist der Weideunterstand des Klägers demnach formell und materiell baurechtswidrig, ist die Ermessensentscheidung der Beklagten, den Kläger zur Beseitigung der baulichen Anlage aufzufordern, nicht zu beanstanden.

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.08.1994 - 1 L 151/92

    Planungsrecht; Außenbereich; Sportpferd; Privilegierung; Freizeitbeschäftigung

    Der Gesetzgeber hat Belange des Tierschutzes in die Zulässigkeitskriterien des § 35 BauGB bisher nicht aufgenommen (siehe OVG Lüneburg, Urt. v. 28.02.1994 - 6 L 3215/91 -, BauR 1994, 335).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.08.1994 - 1 L 143/93

    Planungsrecht; Außenbereich; Schafhaltung; Privilegierung; Freizeitbeschäftigung

    Der Gesetzgeber hat Belange des Tierschutzes in die Zulässigkeitskriterien des § 35 BauGB bisher nicht aufgenommen (siehe OVG Lüneburg, Urt. v. 28. Februar 1994 - 6 L 3215/91 -, BauR 1994, 335).
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